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ACHTUNG: Datenschutz Grundverordnung im Klein- & Mittelstand schlecht umgesetzt.

Die Einführung der Datenschutz Grundverordnung 2018 hat viele Betreiber von Homepages in helle Aufregung versetzt. Eine Studie zeigt interessante Ergebnisse.

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ACHTUNG: Datenschutz Grundverordnung im Klein- & Mittelstand schlecht umgesetzt.

Die Einführung der Datenschutz Grundverordnung 2018 hat viele Betreiber von Homepages in helle Aufregung versetzt. Eine Studie zeigt interessante Ergebnisse.

Inhaltsverzeichnis

Die verschärften Regelungen zum Datenschutz und der Datenschutz Grundverordnung und die drohenden Bußgelder haben die Sensibilität für dieses Thema erhöht, so die verbreitete Meinung. Doch eine Studie belegt, dass zahlreiche Mittelständler diesen Aspekt weiterhin nicht ernst nehmen.

Erschreckendes Ergebnis: Homepages von kleinen & mittelständischen Unternehmen juristisch angreifbar

Eine Vielzahl an Homepages von kleinen und mittleren Unternehmen weist gravierende Mängel auf. Zu diesem Resultat kommt eine Untersuchung des Fachverbands deutscher Webseiten-Betreiber (FdWB). Die Verantwortlichen stellten vielfältige Verstöße gegen die Datenschutz Grundverordnung und weitere Gesetze wie das Telemediengesetz fest. Insgesamt untersuchten sie 2.500 zufällig ausgewählte Websites von kleineren und mittleren Unternehmen (KuMs), die in diversen Online-Branchenverzeichnissen gelistet sind. Die Studie ist damit repräsentativ. Bei 1.023 der analysierten Homepages und damit rund 41 % identifizierten die Experten Rechtsmängel unterschiedlicher Natur. 

36 % der Websites weisen keine oder eine unzureichende SSL-Verschlüsselung auf. Der Datenaustausch zwischen Webbrowser und Webserver findet ohne Absicherung statt, Dritte können zum Beispiel auf die Daten von Kontaktformularen zugreifen. Dabei handelt es sich um eine eindeutige Verletzung der Datenschutz Grundverordnung. Bei 13 % verzichten die Seitenbetreiber auf die verpflichtende Datenschutzerklärung. Bei 14 % gibt es diese Erklärung zwar, aber es fehlen die Angaben zum Unternehmen. Die Autoren der Studien prangern weitere Verstöße wie die mangelnde Verlinkung der Datenschutzerklärung auf allen Unterseiten, lückenhafte Angaben im Impressum und Mängel bei den Hinweisen zu Cookies an. Auf einigen Seiten können Besucher der Verwendung von Cookies auch nicht widersprechen. 

Rechtsverstöße auf Websites: Bußgelder und Abmahnungen drohen

Der Fachverband deutscher Webseiten-Vertreiber hat die Eigentümer der 1.023 mangelhaften Homepages angeschrieben und auf den konkreten Handlungsbedarf hingewiesen. Das hilft aber nur den Unternehmen, deren Onlinepräsenz zufällig Teil dieser Untersuchung ist. Die repräsentative Untersuchung zeigt eindrücklich auf, dass eine Vielzahl an Firmenhomepages nicht den Bestimmungen der Datenschutz Grundverordnung und weiterer Gesetze entspricht. Die jeweiligen Seitenbetreiber setzen sich mit ihren unsicheren und rechtswidrigen Homepages enormen finanziellen Gefahren aus.

Erstens kann die zuständige Aufsichtsbehörde auf Basis der Datenschutz-Grundverordnung hohe Bußgelder aussprechen. Zweitens nutzen viele Mitbewerber und darauf spezialisierte Anwälte die Möglichkeit, Abmahnungen zu versenden. Diese gehen mit immensen Kosten einher. Vor allem das Risiko von Abmahnungen ist aktuell groß, einige Abmahnanwälte durchforsten das Internet gezielt nach kommerziellen Homepages mit Rechtsmängeln. Wenn der jeweilige Vorwurf wie eine unzureichende SSL-Verschlüsselung zutrifft, müssen Unternehmen diese Kosten stemmen. Es gibt nur einen wirksamen Schutz gegen Bußgelder und Abmahnungen: Gestalte Deine Website rechtssicher!

Datenschutz Grundverordnung und andere Vorschriften konsequent einhalten

Der Gesetzgeber hat die Bestimmungen zum Datenschutz in den letzten Jahren erheblich verschärft. Die lange umstrittene Datenschutz Grundverordnung ist der bekannteste Gesetzestext. Aber auch das Telemediengesetz und zusätzliche Verordnungen verdienen Beachtung. Die Untersuchung des FdWB verdeutlicht, dass sich viele Besitzer von kleinen und mittleren Unternehmen nicht ausreichend mit diesen Herausforderungen beschäftigen.

Sie unterschätzen offenbar auch die finanziellen Gefahren, die durch einen mangelnden Datenschutz und fehlende Angaben entstehen. Wer bisher einem Bußgeld oder einer Abmahnung entgangen ist, kann sich glücklich schätzen. Das kann sich jedoch jederzeit ändern. Die Experten des Fachverbands fordern zum raschen Handeln auf. Seitenbetreiber sollten sicherstellen, dass ihre Homepage allen rechtlichen Vorgaben entspricht. Mängel sollten sie sofort abstellen. Bei der Analyse genauso wie bei der Überarbeitung einer Website leisten erfahrene Dienstleister wertvolle Hilfe. 

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